Ausländische Einkünfte in Deutschland deklarieren: Vorgehensweisen und Fallstricke, die es zu vermeiden gilt

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Als französischer Expatriate in Deutschland zu leben, bedeutet nicht nur, sich an eine neue Kultur anzupassen, sondern auch, sich an ein neues Steuerrecht zu halten. Im Ausland erzielte Einkünfte müssen den deutschen Finanzbehörden gemeldet werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, konform zu bleiben und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

1. Die Besteuerung in Deutschland: Das Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes

In Deutschland basiert das Steuersystem auf dem Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes. Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland wohnen oder Ihr familiärer Wohnsitz hier liegt, gelten Sie als steuerlich in Deutschland ansässig. Das bedeutet, dass Sie mit all Ihren weltweiten Einkünften steuerpflichtig sind, einschließlich der in Frankreich erzielten Einkünfte, und Sie müssen daher alle Ihre ausländischen Einkünfte dem deutschen Finanzamt, dem Finanzamt, melden.

2. Die notwendigen Schritte zur Deklaration Ihrer ausländischen Einkünfte

2.1. Erfassung der Einkunftsarten

Bevor Sie Ihre Steuererklärung beginnen, erstellen Sie eine vollständige Liste der im Ausland erzielten Einkünfte, da nicht alle in Deutschland denselben steuerlichen Regeln unterliegen.

Die wichtigsten betroffenen Einkunftsarten umfassen Arbeitseinkommen, Mieteinkünfte, Dividenden, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte sowie Renten und Pensionen.

2.2. Nutzung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen zwischen diesen beiden Ländern, das die Doppelbesteuerung verhindert. Dieses Abkommen legt fest, welches Land das Recht hat, Steuern zu erheben, abhängig von der Einkunftsart.

In bestimmten Fällen, wie bei Mieteinkünften, behält Frankreich das Besteuerungsrecht, während Deutschland eine Steueranrechnung gewährt, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Um mehr über die Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Frankreich zu erfahren, klicken Sie auf unseren Link Doppelbesteuerung zwischen Frankreich und Deutschland vermeiden: Schlüsselstrategien.

2.3. Füllen Sie Ihre Steuererklärung in Deutschland korrekt aus

Um Ihre ausländischen Einkünfte in Deutschland zu deklarieren, müssen Sie das Formular Anlage AUS der Steuererklärung verwenden. Dieses Formular ermöglicht die Deklaration von im Ausland erzielten Einkünften und die Anwendung des deutsch-französischen Abkommens in Anspruch zu nehmen. Sie müssen auch bestimmte Belege beifügen, wie französische Steuerbescheide oder Kontoauszüge für Kapitalerträge.

3. Fallstricke, die es zu vermeiden gilt, um konform zu bleiben

3.1. Ausländische Bankkonten nicht deklarieren

Als deutscher Steuerinländer sind Sie verpflichtet, alle in Frankreich geführten Bankkonten zu deklarieren. Das Finanzamt achtet zunehmend auf diesen Punkt, und jede Unterlassung kann Sanktionen nach sich ziehen. Das zu verwendende Formular ist die Anlage KAP-INV, mit der Kapitalerträge und Zinsen aus ausländischen Bankkonten deklariert werden können.

3.2. Verwechslung zwischen Steueranrechnungen und Steuerbefreiungen

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen steuerbefreiten Einkünften und solchen, die für eine Steueranrechnung in Frage kommen, zu verstehen. Zum Beispiel können bestimmte in Frankreich erzielte Immobilieneinkünfte in Deutschland steuerbefreit sein, beeinflussen aber dennoch Ihren globalen Steuersatz in Deutschland (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt).

3.3. Französische Sozialabgaben nicht berücksichtigen

Für Mieteinkünfte erhebt Frankreich Sozialabgaben, auch wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Diese Abgaben können jedoch manchmal von Ihrer steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage in Deutschland abgezogen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie diese in Ihre deutsche Steuererklärung aufnehmen, um von dieser Reduzierung zu profitieren.

Fazit

Die Beauftragung eines auf deutsch-französisches Steuerrecht spezialisierten Beraters kann Ihnen kostspielige Fehler ersparen und Ihnen helfen, Ihre Besteuerung in Übereinstimmung mit beiden Ländern zu optimieren.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Beratern für eine persönliche Beratung.