Mein Auto in Deutschland: Was Sie wissen müssen

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Sie sind gerade erst mit Ihrem französischen Auto in Deutschland angekommen. Sehr schnell werden Sie von Fragen überhäuft.

Zulassung? Vignette? Versicherungen? Winterreifen?

Dieser Artikel wird Sie bei Ihren Formalitäten begleiten, um den deutschen Gesetzen zu entsprechen.

1. Welche Bestandteile hat die Kfz-Versicherung in Deutschland?

Die Kfz-Versicherung (Kfz-Versicherung) kann aus mehreren Teilen bestehen: der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Kaskoversicherung, der Pannenhilfe und der Verkehrsrechtsschutzversicherung.

  • Die Haftpflichtversicherung: Obligatorisch, deckt sie Schäden ab, die Dritten zugefügt werden.
  • Die Teilkaskoversicherung (Teilkaskoversicherung): Deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug in bestimmten Situationen ab, wie Diebstahl, Brand usw.
  • Die Vollkaskoversicherung (Vollkaskoversicherung): Bietet umfassenden Schutz, einschließlich Schäden, die Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen.

2. Wie viel kostet die Kfz-Versicherung in Deutschland?

Die Kosten der Kfz-Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Deckung, dem Fahrzeugmodell, dem Schadenfreiheitsrabatt (Bonus/Malus), der Selbstbeteiligung usw.

Im Allgemeinen ist eine Kfz-Versicherung in Deutschland teurer als in Frankreich, aufgrund der Vorliebe der Deutschen für größere Autos, was sich zwangsläufig auf den Versicherungspreis auswirkt.

Die Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung (SB) ermöglicht es, die Versicherungskosten zu senken und unterscheidet sich zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Deutschland verfügt auch über ein Bonus-Malus-System, das die Versicherungskosten senken kann. Für weitere Informationen konsultieren Sie den Abschnitt: Bonus und Malus in Deutschland? Kann ich meinen französischen Bonus in Deutschland anerkennen lassen?

3. Wie wechsle ich die Versicherung oder kündige meinen Vertrag?

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge in Deutschland verlängern sich jährlich. Um einen Vertrag zu kündigen, müssen Sie Ihren Antrag mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres einreichen. Da viele Verträge am 31. Dezember enden, muss der Antrag vor dem 30. November gestellt werden.

Um Ihren Vertrag zu kündigen, senden Sie ein Einschreiben mit der Kündigung, unter Angabe Ihrer Vertragsnummer, Ihrer persönlichen Daten und des gewünschten Enddatums des Vertrags.

Ein Versichererwechsel ist in folgenden Fällen möglich:

  • Im Falle einer Preiserhöhung des Vertrags.
  • Nach einem Schadenfall, wenn Sie mit der Bearbeitung nicht zufrieden sind. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Schadenfall kündigen.
  • Bei einem Fahrzeugwechsel.

4. Wie wähle ich meine Kfz-Versicherung in Deutschland aus?

Die Wahl einer Kfz-Versicherung in Deutschland kann komplex erscheinen. Es ist wichtig, sich Zeit zu nehmen, um die für Ihre Situation und Ihr Fahrzeug am besten geeignete Versicherung auszuwählen.

  • Wählen Sie Ihren Versicherungstyp: Die Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) ist obligatorisch. Sie können dann je nach Alter Ihres Fahrzeugs eine Teilkasko (Teilversicherung) oder eine Vollkasko (Vollversicherung) wählen. Wenn Ihr Fahrzeug älter ist, reicht eine einfache Haftpflichtversicherung oder eine Teilkaskoversicherung aus.
  • Vergleichen Sie die Tarife: Nutzen Sie Online-Vergleichsportale wie Check24, um die Tarife verschiedener Versicherungsgesellschaften zu vergleichen.
  • Beachten Sie zusätzliche Optionen: Einige Gesellschaften bieten Optionen wie die Insassenunfallversicherung an, die die Fahrzeuginsassen abdeckt. Prüfen Sie auch die Vertragsbedingungen und die Kundenbewertungen der Versicherungsgesellschaft.

5. Darf ich mit meinem französischen Fahrzeug in Deutschland fahren?

Ja, Sie dürfen mit Ihrem französischen Fahrzeug in Deutschland fahren, dies hängt jedoch von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Wenn Sie sich vorübergehend in Deutschland aufhalten (maximal bis zu einem Jahr), können Sie Ihr französisches Fahrzeug mit seiner Zulassungsbescheinigung nutzen. Wenn Sie jedoch beabsichtigen, in Deutschland zu wohnen oder Ihr Fahrzeug hauptsächlich im Land nutzen, müssen Sie es gemäß den deutschen Gesetzen zulassen, andernfalls droht ein Bußgeld.

6. Kann ich meine Autoversicherung in Frankreich behalten?

Je nach Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es möglich, die Versicherung Ihres Fahrzeugs in Frankreich zu behalten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten internationalen Versicherungsschutz an. Prüfen Sie bei Ihrem Versicherer, ob Ihre Versicherung Fahrten in Deutschland abdeckt. Im Allgemeinen muss das Wohnsitzland dem Land entsprechen, in dem das Fahrzeug zugelassen und versichert ist.

7. Benötige ich eine Vignette, um in bestimmten deutschen Städten zu fahren?

Um in bestimmten deutschen Städten mit einem Fahrzeug zu fahren, benötigen Sie eine Umweltplakette „Umweltplakette“, die Sie an Ihrer Windschutzscheibe anbringen müssen. Diese Plakette kostet je nach Kaufort zwischen 5 und 20 €.

Es gibt drei Arten von Plaketten: rot, gelb und grün (für die schadstoffärmsten Autos). Nur Pkw, Lkw und Busse sind betroffen, Traktoren und Motorräder nicht.

Die Plaketten sind lebenslang gültig, achten Sie jedoch darauf, sie zu ersetzen, wenn sie unleserlich werden oder Sie Ihr Kennzeichen wechseln.

Es ist möglich, in Deutschland ohne Plakette zu fahren, aber die Zonen, die eine Plakette erfordern, sind Ihnen untersagt, andernfalls droht ein Bußgeld von 100 €. In Umweltzonen dürfen nur Autos mit grüner Plakette fahren, obwohl in einigen Fällen auch Autos mit gelber Plakette zugelassen sind.

8. Wie melde ich mein Fahrzeug in Deutschland an?

Um Ihr Fahrzeug in Deutschland anzumelden, müssen Sie mehrere Schritte befolgen:

  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung: Fragen Sie Ihren französischen Versicherer, wie lange Ihr Fahrzeug vor der Zulassung in Deutschland versichert bleibt.
  • Besorgen Sie sich eine eVB-Nummer: Diese Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) beweist, dass Ihr Fahrzeug versichert ist und wird kostenlos ausgestellt.
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim TÜV: Diese technische Untersuchung ist alle zwei Jahre obligatorisch und kostet zwischen 120 und 150 €, je nach Region und TÜV. Bei Neuwagen erfolgt die erste Prüfung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.
  • Begeben Sie sich zur Zulassungsstelle (Zulassungsstelle): Bringen Sie die Dokumente der technischen Untersuchung (TÜV), die eVB-Nummer, Ihre Zulassungsbescheinigung und Ihren Reisepass oder Personalausweis mit, um Ihr Kennzeichen zu erhalten. Die Gebühren für ein Kennzeichen variieren, rechnen Sie aber mit 20 bis 30 € pro Kennzeichen.

9. Sind Winterreifen Pflicht? Welche Regeln gelten?

In Deutschland ist es verboten, bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eisglätte usw.) mit Sommerreifen zu fahren. Wenn der Winter jedoch mild ist, sind Winterreifen nicht obligatorisch, es wird jedoch empfohlen, den Bedingungen angepasste Reifen zu haben.

In folgenden Fällen können Bußgelder verhängt werden:

  • 60 € und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen fahren.
  • 75 € und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie die Nutzung eines ungeeigneten Fahrzeugs zugelassen haben.
  • 80 € und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie den Verkehr blockieren.
  • 100 € und ein Punkt in Flensburg, wenn dies zu einer Gefährdung anderer führt.
  • 120 € und ein Punkt in Flensburg, wenn ein Unfall passiert.

Ihr Auto muss vollständig von Schnee und Eis befreit sein. Im Falle eines Unfalls sind Sie haftbar und bußgeldbewehrt, was unter bestimmten Bedingungen zu einem Punkt in Flensburg führen kann.

  • Fahren mit nicht freier Windschutzscheibe oder Scheiben: ein Bußgeld von 25 €.
  • Schnee auf dem Dach: ein Bußgeld von 25 €.
  • Nicht von Schnee befreites Kennzeichen: ein Bußgeld von 10 €.
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands: je nach Gefahr und Unfall, ein Bußgeld von bis zu 320 €, zwei Punkte und in einigen Fällen ein Fahrverbot.
  • Falsche Nutzung der Scheinwerfer: ein Bußgeld von 20 bis 35 €.
  • Nutzung des Motors zum Enteisen: ein Bußgeld von 80 €.

Es ist wichtig zu wissen, dass Ihre Versicherung im Falle eines Unfalls die Deckung verweigern kann, wenn Sie bei Schnee „Sommerreifen“ verwendet haben, da Sie laut Gesetz mit Winterreifen hätten fahren müssen. Daher wird empfohlen, von Oktober bis zum Frühjahr mit „Winterreifen“ zu fahren.

Sie können www.reifen-vor-ort.de konsultieren, um gute Reifen zu finden. Wählen Sie die gewünschten Reifen aus, geben Sie Ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die Verkaufsstellen in Ihrer Region.

10. Kfz-Steuer?

Wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, sind Sie verpflichtet, die Kfz-Steuer Kfz-Steuer zu zahlen. Diese Steuer variiert je nach Datum der Erstzulassung, Hubraum, Antriebsart und dem CO2-Ausstoß Ihres Fahrzeugs. Sie können die offizielle Website des deutschen Zolls Zoll.de besuchen, um Ihre Kfz-Steuer zu berechnen.

11. Wie sichere ich mein Fahrzeug in Deutschland?

Es ist obligatorisch, ein Warndreieck, eine Warnweste und einen Verbandskasten in Ihrem Auto mitzuführen. Diese Gegenstände werden in Deutschland häufig kontrolliert. Vergessen Sie nicht die Umweltplakette, die an Ihrer Windschutzscheibe angebracht sein muss.

12. Ich hatte einen Unfall in Deutschland: Was soll ich tun?

Es ist möglich, einen Autounfall zu haben. In diesem Fall müssen bestimmte Schritte befolgt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und die deutschen Gesetze einzuhalten.

  • Verlassen Sie den Unfallort nicht: Das Verlassen des Unfallorts ohne Befolgung der untenstehenden Schritte kann Fahrerflucht darstellen und ist mit schweren Strafen belegt.
  • Sichern Sie den Unfallort: Halten Sie das Fahrzeug an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie das Warndreieck auf und tragen Sie eine Warnweste.
  • Beurteilen Sie Verletzungen und rufen Sie den Rettungsdienst: Wählen Sie die 112.
  • Kontaktieren Sie die Polizei (110): Ein offizieller Bericht wird erstellt, nützlich für die Versicherungen. Auch bei einem kleineren Unfall ohne Verletzte kontaktieren Sie die Polizei.
  • Tauschen Sie Ihre Informationen mit dem anderen Fahrer aus.
  • Machen Sie Fotos und dokumentieren Sie den Unfall.
  • Füllen Sie einen europäischen Unfallbericht aus. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) bietet zweisprachige Formulare auf seiner Website an.
  • Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Beachten Sie, dass dies allgemeine Empfehlungen sind und die Schritte je nach Umständen variieren können.

13. Bonus und Malus in Deutschland?

In Deutschland wird der Kfz-Bonus als SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) bezeichnet. Es gibt mehrere SF-Klassen (von 1 bis 50), die die Versicherungsprämie in Abhängigkeit von unfallfreien Jahren beeinflussen.

Jedes unfallfreie Jahr lässt Sie eine Stufe aufsteigen. Je höher Sie aufsteigen, desto niedriger ist Ihre Prämie. Für Fahranfänger unter drei Jahren ist die Prämie am höchsten (SF ½ und SF0).

Ihr deutscher Bonus kann auf einen Verwandten oder eine Person desselben Haushalts übertragen werden.

Es ist schwierig, einen französischen Bonus in Deutschland geltend zu machen, da deutsche Versicherungen diesen in der Regel nicht anerkennen. Experten können Ihnen bei diesem Vorgehen helfen.

Fazit

Es ist wichtig, Ihr Fahrzeug gut zu versichern. Unsere Experten sind da, um Sie zur besten, auf Ihre Situation zugeschnittenen Versicherung zu führen.