Mein Auto
Kann ich mein französisches Auto nach Deutschland importieren?
Ja. Wenn Sie sich in Deutschland niederlassen, können Sie Ihr Fahrzeug importieren. Sie müssen es jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ankunft anmelden und zulassen (Zulassung), es sei denn, es handelt sich um ein Miet- oder Firmenfahrzeug.
Welche Schritte sind für die Zulassung eines ausländischen Autos erforderlich?
Sie müssen vorlegen:
- Den französischen Fahrzeugschein (Fahrzeugschein)
- Einen Kaufnachweis oder eine Konformitätsbescheinigung (COC)
- Eine deutsche Versicherung (Versicherungsnachweis: eVB) – Faller Finance kümmert sich darum
- Die deutsche Hauptuntersuchung (TÜV)
- Ihre Anmeldung (Adressnachweis)
→ Die Zulassung erfolgt bei der Zulassungsstelle, mit einer Gebühr von etwa 30 bis 50 €.
Muss ich die Hauptuntersuchung (TÜV) erneut machen?
Ja. Die deutsche Hauptuntersuchung (TÜV) ist für jede Zulassung obligatorisch. Wenn Ihre französische Hauptuntersuchung noch aktuell ist, kann sie manchmal vorübergehend akzeptiert werden, aber die deutsche Norm ist strenger.
Muss man die Kennzeichen wechseln?
Ja, sobald Ihr Auto in Deutschland zugelassen ist, trägt es deutsche Kennzeichen. Die französischen Kennzeichen werden ungültig.
Welche Autoversicherung sollte man in Deutschland wählen?
Die deutsche Autoversicherung (Kfz-Versicherung) ist obligatorisch. Es gibt drei Stufen:
- Haftpflicht (Haftpflichtversicherung): obligatorisch, deckt Schäden ab, die anderen zugefügt werden.
- Teilkasko: deckt zusätzlich Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturschäden ab.
- Vollkasko: deckt auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, selbst bei Eigenverschulden.
👉 Faller Finance hilft Ihnen, Verträge zu vergleichen, um den besten Schutz zum besten Preis zu finden.
Wie wird der Preis der Autoversicherung in Deutschland berechnet?
Der Tarif hängt vom Fahrzeugtyp, dem Wohnort, Ihrer Schadenfreiheitsklasse (Schadenfreiheitsklasse) und der jährlichen Kilometerleistung ab. Über unsere Kanzlei kann Ihre französische Versicherungshistorie anerkannt werden, um einen besseren Tarif zu erhalten.
Darf ich mit meinem französischen Führerschein fahren?
Ja. Der französische Führerschein wird in Deutschland anerkannt. Sie können ihn unbegrenzt nutzen, solange er gültig ist. Bei Verlust oder Entzug erfolgen die Schritte bei den deutschen Behörden.
Muss ich eine Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zahlen?
Ja. Jedes in Deutschland zugelassene Auto unterliegt der Kfz-Steuer, die berechnet wird nach:
- Dem Hubraum,
- Der Kraftstoffart,
- Und den CO₂-Emissionen.
Diese Steuer wird einmal jährlich automatisch vom Hauptzollamt eingezogen.
Ist es möglich, Autokosten von der Steuer abzusetzen?
Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug beruflich nutzen (Selbstständiger, Berater, Vertriebsmitarbeiter…). Sie können absetzen:
- Die Kraftstoffkosten,
- Wartungen / Reparaturen,
- Die Abschreibung des Fahrzeugs,
- Oder eine Kilometerpauschale (0,30 €/km).
💡 Faller Finance hilft Ihnen, die vorteilhafteste Methode entsprechend Ihrer Tätigkeit und Ihrem Steuerstatus zu wählen.
Was tun bei einem Unfall?
Im Falle eines Unfalls:
- Notieren Sie die Kontaktdaten der Beteiligten.
- Machen Sie Fotos.
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung vor jeder Reparatur.
Wenn der Schaden eine geteilte Verantwortung oder eine grenzüberschreitende Situation beinhaltet, können Faller Finance und seine Partner Ihnen helfen, die Meldung und Erstattung bei deutschen oder französischen Versicherern zu regeln.
Wie verkaufe oder melde ich mein Fahrzeug in Deutschland ab?
Der Verkauf oder die Abmeldung (Abmeldung) erfolgt bei der Zulassungsstelle. Der Kaufvertrag (Kaufvertrag) und das Kennzeichen sind abzugeben.
Im Falle einer Rückkehr nach Frankreich können Sie ein temporäres Exportkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) beantragen, um das Fahrzeug zurückzuführen.
Wie kann Faller Finance mir helfen?
Faller Finance unterstützt Expatriates bei:
- Vergleich und Optimierung ihrer Autoversicherung,
- Steuerlicher Abzug von fahrzeugbezogenen Kosten,
- Begleitung bei Zulassungs- oder Abmeldeverfahren,
- Bearbeitung von Schadensfällen bei der Versicherung.
