Mein Expat-Leben in Deutschland

1. Wann wird man in Deutschland steuerlich ansässig?

Sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden (Anmeldung), gelten Sie als steuerlich in Deutschland ansässig. Dies markiert den Übergang Ihres steuerlichen Wohnsitzes von Frankreich nach Deutschland.

💡 Tipp: Die frühzeitige Festlegung des Anmeldedatums ermöglicht es manchmal, Ihre Steuer im Jahr des Umzugs zu optimieren.

2. Müssen Sie das französische Finanzamt informieren, bevor Sie umziehen?

Ja. Bei Ihrer letzten Steuererklärung in Frankreich kreuzen Sie das Feld „Wegzug ins Ausland“ an und geben Ihre deutsche Adresse an. Dies ermöglicht es der Verwaltung, Ihren französischen Steuerstatus abzuschließen.

3. Was geschieht mit Ihren französischen Steuern im Jahr des Umzugs?

Ihre französischen Einkünfte, die Sie vor Ihrem Umzug erzielt haben, bleiben in Frankreich steuerpflichtig. Danach sind Ihre deutschen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Das Übergangsjahr kann komplex sein — eine Optimierung des Umzugszeitpunkts kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

4. Können Sie Ihre in Frankreich getätigten Investitionen oder Spenden noch absetzen?

Ja, für den Teil des Jahres, in dem Sie in Frankreich steuerlich ansässig waren. Sobald Sie sich jedoch in Deutschland niedergelassen haben, sind diese Regelungen nicht mehr anwendbar.

5. Müssen Sie Ihre französischen Bankkonten schließen?

Nein, aber Sie müssen sie bei Ihrer Ankunft in Deutschland deklarieren. Behalten Sie mindestens ein französisches Konto für Überweisungen, Reststeuern oder Investitionen.

6. Welche steuerlichen Schritte sind bei der Ankunft in Deutschland zu unternehmen?

  • Ihre Steuernummer (Steuer-ID) erhalten
  • Ihre Steuerklasse (Steuerklasse) bestimmen
  • Den Krankenversicherungsschutz prüfen (obligatorisch)
  • Ihre erste Steuererklärung mit den richtigen Belegen vorbereiten

7. Wie vermeiden Sie die Doppelbesteuerung?

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Sie für dasselbe Einkommen zweimal Steuern zahlen müssen. Bei falscher Deklaration kann es jedoch zu kostspieligen Fehlern kommen. Eine spezialisierte Begleitung sichert den Übergang ab.

8. Sollen Sie Ihre Lebensversicherung oder Ihren PEA übertragen?

Nein, aber Vorsicht: Die Besteuerung ändert sich. Eine französische Lebensversicherung und ein PEA werden in Deutschland bei Auszahlung steuerpflichtig, im Gegensatz zu Frankreich. Eine Vermögensbilanz vor dem Umzug hilft zu entscheiden, was behalten, verkauft oder übertragen werden soll.

9. Wie bereiten Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten vor, bevor Sie ins Ausland gehen?

Antizipieren Sie Ihren Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes:

  • Schließung oder Anpassung bestimmter Anlagen
  • Überprüfung der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Planung des Ankunftsdatums
  • Simulation Ihrer zukünftigen Steuer

10. Warum sollten Sie einen Berater konsultieren, bevor Sie umziehen?

Weil die deutsch-französische Steuergrenze ohne Vorbereitung mehrere tausend Euro kosten kann. Wir helfen Ihnen, Ihre Expatriierung zu planen, Ihre Steuer zu optimieren und Ihr Vermögen vor und nach Ihrer Niederlassung zu strukturieren.